Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreter-Versammlung wahrnehmen. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile – eine Stimme. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreter-Versammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreter-Versammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreter-Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Raiffeisenbank eG, Leezen
BLZ: 23061220