- Ihre täglichen Online-Kontolimite gelten zukünftig kontoübergreifend für alle unter Ihrer Kundennummer geführten Konten.
- Die Limite für Bevollmächtigte im Onlinebanking gelten für jeden Bevollmächtigten und für alle Konten gesamt.
- Zusätzlich zu Ihrem täglichen Online-Limit können Sie sonstige Aufträge, dies betrifft terminierte Überweisungen oder die Anlage und Änderung von Daueraufträgen, veranlassen.
- Die Online-Limite werden automatisch in Standardklassen überführt, die mindestens dem bisherigen Limit entsprechen.
Beispiele
- Wenn Sie bisher ein Konto mit einem Online-Limit über 1.000 EUR haben, bleibt dieses unverändert bei 1.000 EUR – Sie brauchen nichts zu unternehmen.
- Wenn Sie bisher ein Konto mit einem Online-Limit über 5.000 EUR haben, wird dieses automatisch auf 6.000 EUR angepasst – Sie brauchen nichts zu unternehmen.
- Wenn Sie mehrere Konten mit unterschiedlichen Limiten haben, z.B. 1.000 EUR und 6.000 EUR, gilt künftig das höchste Limit, also 6.000 EUR als neues tägliches Limit für alle Ihre Online-Konten - Sie brauchen nichts zu unternehmen.
- Wenn Sie ein Online-Limit von z.B. 6.000 EUR haben, können Sie am selben Tag über 6.000 € per Überweisung verfügen sowie zusätzlich Terminüberweisungen und Daueraufträge bis max. 6.000 EUR (analog Ihres Online-Limits) je Auftrag vornehmen.
- Wenn Sie jemanden für Ihr Konto bevollmächtigt haben, kann das Online-Limit des Bevollmächtigten weiterhin vom Online-Limit des Kontoinhabers abweichen. Hat der Bevollmächtigte ein Online-Limit über 3.000 EUR wird dies automatisch gemäß der neuen Standardklassen auf 6.000 EUR angepasst.
- Wenn Sie ein Konto mit mehreren Bevollmächtigten haben, die bisher insgesamt über max. 6.000 EUR täglich verfügen können, kann zukünftig jeder der Bevollmächtigten einzeln über jeweils 6.000 EUR verfügen.